Taxitarife für das Saarland
Die Beförderungsentgelte sind im Saarland gesetzlich geregelt. So gehen Sie als Fahrgast sicher, dass sie für Ihre Taxifahrt nur so viel zahlen, wie der Gesetzgeber vorsieht.
Das Beförderungsentgelt setzt sich aus dem Grundpreis, dem Entgelt für den gefahrenen Weg und evtl. anfallenden Wartezeiten zusammen. Hinzu kommen noch anfallende Zuschläge.
Grundgebühr: 4,80 €
bis 3 km: 3,10 € pro km
bis 10 km: 2,80 € pro km
über 10 km: 2,60 € pro km
Wartezeit pro Stunde: 41,00 €
Grundgebühr: 4,80 €
bis 3 km: 3,10 € pro km
über 3 km: 2,90 € pro km
Wenn das Fahrzeug der Bauart entspricht und mehr als 4 Personen befördert werden. Der Zuschlag wird erhoben wenn ausdrücklich ein Großraumtaxi bestellt wurde und der Kunde auf den Zuschlag hingewiesen wurde.
Das Beförderungsentgelt ist unabhängig von der Personenanzahl und gilt für Fahrten im Gebiet des Saarlandes (Pflichtfahrbereich).
Bei Fragen Rund um das Thema Taxi-Tarife, Abrechnung und außerhalb des Saarlandes (z.B. Fahrten zum Flughafen Frankfurt oder Luxemburg usw.) stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.